Versicherer, Tarif |
uniVersa, dent|Privat  |
Kurz & Bündig | Max 90% inkl. GKV, 100% bei Regelversorgung inkl. GKV, 80% für Kieferorthopädie, Leistungen auch für Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung. K E I N E Gesundheitsfragen. |
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Zahnbehandlung | 100% bei Regelleistung inkl. GKV, sonst 80-90% (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85% bzw. 90%) |
| 100% bis 75,--€ pro Jahr. Zusätzlich erhält der Kunde einen Vorsorgegutschein für Zahnprophylaxe / professionelle Zahnreinigung (PZR) über 75 EUR im 1. Versicherungsjahr, ohne Anrechnung auf Summenbegrenzung, wenn mit der ersten Rechnung über Zahnprophylaxemaßnahmen ein aktueller Zahnstatus eingereicht wird. |
| Ja bis 75,-- € pro Jahr. Zusätzlich erhält der Kunde einen Vorsorgegutschein für Zahnprophylaxe / professionelle Zahnreinigung (PZR) über 75 EUR im 1. Versicherungsjahr, ohne Anrechnung auf Summenbegrenzung und ohne Berücksichtigung von Wartezeiten, wenn mit der ersten Rechnung über Zahnprophylaxemaßnahmen ein aktueller Zahnstatus eingereicht wird. |
| 80% - 90 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85% bzw. 90%) des Rechnungsbetrages inkl. GKV-Leistung |
Zahnersatz | 100% bei Regelversorgung zusammen mit der GKV, sonst 80%-90% der Rechnung |
| 80% - 90% (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85% bzw. 90%) des Rechnungsbetrags inkl. GKV-Leistung |
| 80% - 90% (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85% bzw. 90%) des Rechnungsbetrages inkl. GKV-Leistung |
Kieferorthopädie | Ja, 80% wenn keine Leistung der GKV (KIG 1+2) bis max. 600,-- € pro behandeltem Kiefer für Kinder bis 18 Jahre. 80% Mehrkostenvereinbarung bei Leistung der GKV max. 600,-- € pro behandeltem Kiefer. |
Funktionsanalyse/ Therapie | Ja, 80% - 90 % |
| Die Leistungen sind in soweit erstattungsfähig solange sie die Höchstsätze der GOZ/GOÄ nicht überschreiten. |
| Ja. Der Leistungsanspruch errechnet sich aus einem erstattungsfähigen Betrag von: Im 1. KJ 750,--€, im 1.+2. KJ 1500,--€, 1.- 3. KJ 2250,-- €; 1.-4. KJ 3000,-- € Ab dem 5. KJ gibt es keine Begrenzung mehr. Die Begrenzungen entfallen auch in den ersten 4 Jahren, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind. |
Leistung ohne Vorleistung der GKV | Ja, bei Zahnprophylaxe und bei Zahnreinigung. Erfolgt eine Vorleistung der GKV nicht, wird bei Zahnersatzmaßnahmen (z.B. bei Implantaten) ein pauschaler Betrag von 40 %, bei Zahnbehandlung, Inlays, Onlays und Funktionsanalytik ein pauschaler Betrag von 20 % als GKV-Vorleistung angerechnet. Gleiches gilt für Behandlung im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt. |
Material- Laborkosten | Materialkosten für Zahnersatz werden zu 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) erstattet. |
Heil- Kostenplan | Nein. Nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung für diese Behandlung nicht leistet, ist bei Inlays, Zahnersatz sowie Zahn- und Kieferregulierung vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan vorzulegen. |
Besonderheiten | Der Kunde erhält zusätzlich einen Vorsorgegutschein für Zahnprophylaxe / PZR über 75 EUR im 1. Versicherungsjahr, ohne Anrechnung auf Summenbegrenzung, wenn mit der ersten Rechnung über Zahnprophylaxemaßnahmen ein aktueller Zahnstatus eingereicht wird. Ansonsten Wartezeiten bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Die Beiträge sind nach Art der Schadenversicherung ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person werden die Beiträge alle fünf Jahre planmäßig fortgeschrieben. Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie für vor Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Annahmerichtlinien | Ohne Gesundheitsfragen, fehlende und nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie begonnene und angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen. |
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